Unabhängig · für Geschädigte kostenlos · 24 Stunden erreichbar
Grundlagen

Wer zahlt das Kfz-Gutachten nach einem Unfall?

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Wann das gilt, wo die Grenzen liegen und was bei Kleinschäden sinnvoll ist.

Von Christian Mastria, Kfz-Sachverständiger in HerneLesezeit 2 Min.

Die häufigste Frage nach einem Unfall lautet: Was kostet mich das Gutachten? Die Antwort überrascht viele Geschädigte – meist nämlich nichts.

Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite

Der Sachverständige zählt nach der Gesetzgebung zum erforderlichen Aufwand und damit zum Schaden selbst. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Kosten eines Sachverständigengutachtens deshalb zum ersatzfähigen Schaden. Wer den Unfall nicht verschuldet hat, bekommt sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet – und zwar zusätzlich zum Fahrzeugschaden.

Sie dürfen den Gutachter selbst auswählen

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen. Diese freie Gutachterwahl ist durch die Rechtsprechung abgesichert. Lassen Sie sich niemanden vorschreiben.

Warum der Gutachter der Versicherung nicht neutral ist

Ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger ist nicht unabhängig und nicht neutral. Er wird von der Partei bezahlt, die den Schaden am Ende regulieren muss, und handelt teilweise nach den Vorgaben der Versicherung. Genau deshalb ist ein eigener Gutachter für Sie so wichtig.

Die Ausnahme: der Bagatellschaden

Liegt der Schaden erkennbar unter etwa 1.000 Euro, kann ein Vollgutachten entbehrlich sein. Die Versicherung erstattet die Kosten dann in der Regel nicht. Für solche Fälle gibt es das günstigere Kurzgutachten, dessen Kosten üblicherweise übernommen werden.

Und bei eigenem Verschulden oder Kaskoschaden?

Haben Sie den Unfall selbst verursacht oder wickeln Sie über Ihre Kaskoversicherung ab, gelten andere Regeln. Häufig beauftragt der Kaskoversicherer selbst einen Gutachter. Ein eigenes Gutachten kann sich trotzdem lohnen, wenn Sie die Bewertung anzweifeln.

Noch Fragen zu Ihrem konkreten Fall?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen ehrlich und unverbindlich, was jetzt zu tun ist.

Anrufen WhatsApp