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Schaden & Wert

Ab wann gilt mein Auto als Unfallfahrzeug?

Nicht jeder Kratzer macht aus Ihrem Auto einen Unfallwagen – aber die Grenze ist wichtig für Wert und Verkauf. Und was bedeutet eigentlich „Vorschaden"?

Von Christian Mastria, Kfz-Sachverständiger in HerneLesezeit 1 Min.

Die Begriffe „Unfallwagen" und „Vorschaden" entscheiden über Wert, Verkäuflichkeit und Schadenregulierung. Hier die wichtigsten Unterschiede.

Bagatellschaden oder Unfallwagen?

Reine Bagatellschäden – etwa kleine Lack- oder Schrammschäden ohne Substanzverletzung – machen ein Fahrzeug in der Regel noch nicht zum Unfallwagen. Sobald jedoch tragende oder sicherheitsrelevante Teile betroffen sind, spricht man von einem Unfallfahrzeug.

Schon Karosseriearbeiten zählen

Ein Fahrzeug gilt nicht erst dann als Unfallwagen, wenn sicherheitsrelevante Bauteile betroffen waren. Bereits der Ersatz von Anbauteilen oder das Instandsetzen von Karosserieteilen macht aus einem Auto ein Unfallfahrzeug. Solche Schäden sind beim Verkauf offenbarungspflichtig – das heißt: Sie müssen sie unaufgefordert angeben, auch wenn der Käufer nicht ausdrücklich danach fragt.

Was ist ein Vorschaden?

Ein Vorschaden ist ein bereits vorhandener, älterer Schaden – repariert oder nicht. Bei einer neuen Begutachtung muss er sauber abgegrenzt werden, damit nur der aktuelle Schaden reguliert wird.

  • Offenbarungspflicht: Vorschäden müssen beim Verkauf angegeben werden
  • Lackschichtdickenmessung deckt frühere Reparaturen auf
  • Saubere Abgrenzung verhindert Streit mit der Versicherung

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