Totalschaden und die 130-Prozent-Regel einfach erklärt
Wann ist ein Auto wirtschaftlicher Totalschaden? Und wann dürfen Sie trotzdem reparieren lassen? Die wichtigsten Zahlen und Bedingungen.
Von Christian Mastria, Kfz-Sachverständiger in HerneLesezeit 2 Min.
Wenn die Reparatur teurer wird als das Auto wert ist, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden. Das heißt aber nicht automatisch, dass Sie Ihr Fahrzeug aufgeben müssen.
Die drei entscheidenden Werte
- Wiederbeschaffungswert: Was ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kostet.
- Restwert: Was Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist.
- Reparaturkosten: Was die fachgerechte Instandsetzung kostet.
Der sogenannte Wiederbeschaffungsaufwand ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Er ist der Betrag, den die Versicherung bei einem Totalschaden mindestens zahlt.
Die 130-Prozent-Regel
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber nicht mehr als 30 Prozent darüber, dürfen Sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotzdem reparieren lassen und die vollen Reparaturkosten verlangen. Dahinter steht das sogenannte Integritätsinteresse: Sie hängen an Ihrem vertrauten Fahrzeug.
Zwei Bedingungen sind dabei zwingend
- Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachtens erfolgen – eine Teil- oder Billigreparatur genügt nicht.
- Sie müssen das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weiter nutzen.
- Optimal ist der Nachweis über eine Reparaturrechnung der Werkstatt – damit lässt sich die fachgerechte Instandsetzung am einfachsten belegen.
Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, rechnet die Versicherung auf den Wiederbeschaffungsaufwand zurück – und Sie bleiben auf der Differenz sitzen.
Warum das Gutachten hier alles entscheidet
Ob Sie unter oder über der 130-Prozent-Schwelle liegen, hängt davon ab, wie sauber Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten ermittelt werden. Schon kleine Abweichungen entscheiden über mehrere tausend Euro.
Nicht ohne Anwalt
Die Abrechnung nach der 130-Prozent-Regel ist rechtlich anspruchsvoll und wird von Versicherungen häufig angegriffen. Wickeln Sie einen solchen Fall nicht ohne einen Verkehrsrechtsanwalt ab – sonst riskieren Sie, Ihren Anspruch auf die vollen Reparaturkosten zu verlieren.
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