Restwert: Warum Sie Angebote der Versicherung nicht vorschnell annehmen sollten
Versicherungen schicken gern kurzfristig hohe Restwertangebote aus Online-Börsen. Das kann Sie bares Geld kosten – wenn Sie zu früh reagieren.
Von Christian Mastria, Kfz-Sachverständiger in HerneLesezeit 1 Min.
Beim Totalschaden ist der Restwert eine der wichtigsten Stellschrauben: Je höher er angesetzt wird, desto weniger zahlt die Versicherung.
Was der Sachverständige ermittelt
Der Restwert wird auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt ermittelt, in der Regel gestützt auf mehrere konkrete Angebote. Diese Angebote werden im Gutachten dokumentiert und sind damit nachvollziehbar.
Das Problem mit den Restwertbörsen
Versicherungen holen häufig Gebote aus überregionalen Online-Restwertbörsen ein. Diese liegen oft deutlich über dem regionalen Marktwert, stammen aber von spezialisierten Aufkäufern weit außerhalb Ihrer Region.
Ihre Position
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen Sie sich grundsätzlich auf den vom Sachverständigen ermittelten Restwert verlassen. Ein höheres Angebot der Versicherung müssen Sie sich nur entgegenhalten lassen, wenn es Sie erreicht, bevor Sie das Fahrzeug verkauft haben.
- Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht, ohne vorher Rücksprache zu halten.
- Bewahren Sie das Gutachten mit den dokumentierten Restwertangeboten auf.
- Reagieren Sie nicht hektisch auf befristete Angebote der Versicherung.
Ein Angebot muss schriftlich und bindend sein
Ein Restwertangebot der Versicherung müssen Sie sich nur entgegenhalten lassen, wenn es schriftlich und verbindlich vorliegt. Der bloße Anruf eines Versicherungsmitarbeiters mit der Mitteilung, es gebe ein höheres Angebot, genügt dafür nicht. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen.
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