Nutzungsausfall oder Mietwagen: Was steht Ihnen zu?
Solange Ihr Auto in der Werkstatt steht, haben Sie Anspruch auf Ersatz – entweder als Mietwagen oder als Geldbetrag pro Tag. Was sich wann mehr lohnt.
Von Christian Mastria, Kfz-Sachverständiger in HerneLesezeit 1 Min.
Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie nicht nur die Reparatur ersetzt verlangen, sondern auch den Ausfall Ihres Fahrzeugs. Dafür gibt es zwei Wege.
Weg 1: Mietwagen
Sie mieten für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung ein Ersatzfahrzeug. Erstattet wird üblicherweise eine Klasse unter Ihrem eigenen Fahrzeug, weil Sie durch den Mietwagen keine eigenen Betriebskosten haben. Achten Sie darauf, keinen überteuerten Unfallersatztarif zu unterschreiben – die Versicherung kürzt solche Rechnungen regelmäßig.
Weg 2: Nutzungsausfallentschädigung
Wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, bekommen Sie für jeden Tag ohne Fahrzeug einen festen Geldbetrag. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe aus den anerkannten Tabellen (Sanden/Danner/Küppersbusch) und liegt je nach Fahrzeug typischerweise im Bereich von etwa 23 bis über 100 Euro pro Tag.
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Nutzungswille: Sie hätten das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich genutzt.
- Nutzungsmöglichkeit: Sie waren fahrfähig und hätten fahren können – wer selbst im Krankenhaus liegt, hat in dieser Zeit keinen Anspruch.
Wie lange wird gezahlt?
Maßgeblich ist die im Gutachten ausgewiesene Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, zuzüglich einer angemessenen Überlegungs- und Bestellzeit. Genau deshalb ist es wichtig, dass diese Zeiten im Gutachten sauber und realistisch beziffert sind.
Noch Fragen zu Ihrem konkreten Fall?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen ehrlich und unverbindlich, was jetzt zu tun ist.